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Ab 1. Januar 2024: Abschaffung des Kinderreisepasses

  • VG Redwitz
Foto: Gemeinde Redwitz a.d.Rodach

Wir weisen drauf hin, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt!

Für Kinder kann für Auslandsreisen entweder ein regulärer (elektronischer) Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Beide Dokumente haben eine sechsjährige Gültigkeit und werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Dabei kann es zu einer Wartezeit von 3 bis 6 Wochen kommen. Deswegen denken Sie bitte rechtzeitig an die Beantragung. 

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder erhalten Sie z.B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Für weitere Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

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